GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Kabinettsbeschluss liegt vor

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ziel ist eine finanzielle Stabilisierung der GKV durch Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik in verschiedenen Leistungsbereichen. Die Reform ist insbesondere für Unternehmen relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitgeberbeiträge, Personalkosten und die Ausgestaltung betrieblicher Vorsorgemodelle haben kann.

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