Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine der insgesamt drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland, neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge. Auch Berufsunfähigkeits-& Todesfallabsicherungen gehören zum Spektrum der betrieblichen Altersversorgung.

Mehrwert der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen sowie Arbeitnehmende
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland gerät die gesetzliche Rente in immer größeren Reformdruck. Eine auskömmliche Rente aus dieser Säule ist für eine Vielzahl der Versicherten nicht zu erwarten. Daher sind die übrigen Säulen für die Alterssicherung essenziell.

Attraktiver Benefit
Während die private Vorsorge individuell gestaltet wird, bietet die betriebliche Altersversorgung als kollektives Instrument regelmäßig größere Möglichkeiten einer attraktiven Gestaltung. Dies können einerseits höhere Renditechancen und andererseits günstigere Konditionen im Rahmen von Risikoabsicherungen (Berufsunfähigkeit/Tod) sein.
Arbeitgebern steht daher mit der betrieblichen Altersversorgung ein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver Benefit zur Verfügung.
Insbesondere aus Fürsorgegesichtspunkten gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern empfehlen wir Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung als Teil ihrer Identität zu verstehen.
+++ Aktuelles +++
26. Januar 2026
Das "Betriebsrentenstärkungsgesetz II" ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten. Es sieht erweiterte Teilnahmemöglichkeiten an "Sozialpartnermodellen" von Tarifparteien vor. Hierdurch erhofft sich der Gesetzgeber eine Ausweitung der "reinen Beitragszusage" und damit der Nutzung des Kapitalmarktes in der betrieblichen Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zudem werden die Abfindungsmöglichkeiten ausgeweitet, einseitig vom Arbeitgeber maximal 1,5 % statt bisher 1,0 % der monatlichen Bezugsgröße (also derzeit Monatsrenten bis 59,33 EUR), bei Einzahlung des Abfindungsbetrages in die gesetzliche Rentenversicherung mit Zustimmung des Arbeitnehmers maximal 2,0 % (also derzeit Monatsrenten bis 79,10 EUR). Der Übergang von der Arbeit zur Rente kann ab 2027 bezüglich der betrieblichen Altersversorgung sowie Zeitwertkonten flexibler und individueller gestaltet werden. Ebenfalls ab 2027 wird die Geringverdienerförderung des § 100 EStG aufgestockt (30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung, maximal 30 % von 1.200 EUR = 360 EUR) und hinsichtlich der Einkommensgrenze dynamisiert (3 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, also derzeit Einkommen bis 3.042 EUR monatlich).
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse, welche dieser und weiterer Änderungen durch das Gesetz für Sie von Relevanz sind.
In Ihrem Unternehmen besteht bereits eine betriebliche Altersversorgung?
Damit sind Sie grundsätzlich schon einmal sehr gut aufgestellt. Deren
Bedeutung angesichts der Versorgungslücken wird der Beschäftigten in Zukunft weiter steigen.
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Die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung ändern sich regelmäßig
Etwa durch neue Gesetze wie das kürzlich in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz II. Auch Rechtsprechung, wirtschaftliche Faktoren wie die Zinsentwicklung sowie Veränderungen in der Produktlandschaft der Anbieter können Anpassungsbedarf auslösen. Zudem eröffnet Künstliche Intelligenz in Administration und Kommunikation Potenziale für effizientere Prozesse.
Sie denken beispielsweise darüber nach, Risiken aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung auszulagern?
Diesbezüglich gibt es unterschiedliche De-Risking-Strategien, die wir gemeinsam erörtern können.
Sie stehen vor einer M&A-Transaktion?
Wir unterstützen Sie mit einer Due Diligence der Pensionsverpflichtungen.
Sie möchten Ihre Administrations- und/oder Kommunikationsprozesse auf den Prüfstand stellen?
Wir stehen bereit, die einzelnen Prozessschritte zu dokumentieren und zu optimieren. Hierzu gehört auch die Abwägung, inwieweit jeweils der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sinnvoll ist oder nicht.
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QUICK-CHECK
Mit unserem kostenlosen Quick-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Risiken, Anpassungsbedarf & Optimierungspotenzialen in Ihrer betrieblichen Altersversorgung. Wir zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen und setzen diese auf Wunsch priorisiert um.
Direktor, Aktuar DAV und Sachverständiger IVS
Carsten Schmidt
Er verfügt über eine mehr als fünfundzwanzigjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung, davon rund zehn Jahre als versicherungsmathematischer Gutachter bzw. in der Leitung des Aktuariats einer Pensionsverwaltung, ca. vier Jahre als Head of Pensions eines internationalen Handelskonzerns sowie über zwölf Jahre als Manager im Pension & Benefits Consulting eines deutschen Lösungsanbieters im Bereich HR und betriebliche Altersversorgung.
T: +49 511 47582-0 | F: +49 511 47582-25

FAQs - Grundlagen & Verständnis
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die betriebliche Altersversorgung ist eine vom Arbeitgeber organisierte zusätzliche Altersvorsorge. Mitarbeitende sparen steuer und sozialabgabenbegünstigt für die spätere Rente.
Die bAV bietet steuerliche Vorteile, Arbeitgeberzuschüsse und Kollektivkonditionen. Private Renten sind dagegen flexibler, aber oft teurer und ohne Arbeitgeberbeteiligung.
Wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Die betriebliche Altersversorgung kann über fünf gesetzlich definierte Durchführungswege umgesetzt werden. Sie unterscheiden sich vor allem in der Art der Finanzierung, der Ausgestaltung und der Arbeitgeberverantwortung:
1. Direktversicherung
- Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für die Mitarbeitenden ab. Beiträge stammen aus Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberzuschüssen. Dies ist der am weitesten verbreitete und administrativ einfachste Weg.
2. Pensionskasse
- Eine eigenständige Versorgungseinrichtung (meist mit Versicherungscharakter) führt die Altersversorgung durch. Die Finanzierung erfolgt klassisch über regelmäßige Beiträge; sehr etabliert im Kollektivgeschäft.
3. Pensionsfonds
- Kapitalmarktorientierter Durchführungsweg mit höheren Renditechancen, aber auch höherer Volatilität. Geeignet für Unternehmen, die eine stärker fondsbasierte Finanzierung wünschen.
4. Unterstützungskasse
- Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die der Arbeitgeber Leistungen zusagt und steuerbegünstigt finanzieren kann. Sie eignet sich besonders für höhere Versorgungsvolumina und Führungskräftekreise.
5. Direktzusage (Pensionszusage)
- Das Unternehmen sagt die spätere Rentenleistung unmittelbar zu und finanziert diese aus dem eigenen Unternehmen (Rückstellungen). Sie bietet maximale Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert aber bilanzielle Vorsorge
Die sinnvollste Gestaltung hängt von den jeweiligen Gegebenheiten und Intentionen des Arbeitgebers ab. Möglicherweise ist eine Kombination aus Durchführungswegen die optimale Lösung, um den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Rahmen auszuschöpfen.
FAQs - Steuern & Förderung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu gesetzlichen Grenzen steuerfrei. Zusätzlich sind sie bis zu gewissen Grenzen sozialabgabenfrei, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet.
Steuerfreie Beiträge, Sozialabgabenfreiheit, verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und ggf. staatliche Förderung bei Geringverdienern.
FAQs - Umsetzung im Unternehmen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Arbeitgeber entscheidet sich zunächst, wer die bAV finanziert (Arbeitgeber und/oder Beschäftigte) und welches Budget bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV zur Verfügung steht. Bei einem beitragsorientierten System leitet der Arbeitgeber die Versorgungsbeiträge in den gewählten Durchführungsweg weiter.
Der Arbeitgeber wählt einen Anbieter, definiert eine Versorgungsordnung und informiert die Mitarbeitenden. Die Administration erfolgt über HR und Versicherer - Diesbezüglich gibt es mittlerweile äußerst einfache digitale Lösungen.
FAQs - Finanzierung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Einzahlungen können komplett durch Mitarbeitende erfolgen (Entgeltumwandlung) oder durch den Arbeitgeber bzw. als Mischmodell. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend.
Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen und zusätzlicher Leistungen im Alter, bei Tod und/oder Invalidität, als Rente, Ratenzahlung oder Kapitalzahlung. Somit kann die bAV die drohende Versorgungslücke mindern. Arbeitgeber steigern Attraktivität und binden Mitarbeitende.
FAQs - Auszahlung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
In der Regel ab Renteneintrittsalter; je nach Versorgungszusage auch bei Erwerbsminderung, Invalidität und/oder Tod.
Generell ja. Renten oder Kapitalleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kranken und Pflegeversicherungspflicht. Nur, soweit bereits die Beiträge zu versteuern waren, erfolgt die Auszahlung der Leistungen steuerfrei.
Je nach Versorgungszusage: lebenslange Rente, einmalige Kapitalabfindung, Ratenzahlung oder Kombination.
FAQs - Rechtliche Pflichten & Sonderfälle
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Arbeitgeber müssen Entgeltumwandlung ermöglichen, bei versicherungsförmigen Durchführungswegen oder im Sozialpartnermodell Zuschuss zahlen, in einem gewissen Rahmen informieren, Dokumentation sicherstellen und rechtssichere Prozesse einhalten.
Versicherungsförmige Verträge können - bzw. müssen im gesetzlichen Rahmen - portiert oder privat fortgeführt werden. Details hängen vom Durchführungsweg ab.